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BVerwG, 19.11.1987 - 9 B 332.87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Sprachkenntnisse als objektives Bestätigungsmerkmal der Bekenntnislage bei Spätgeborenen - Beurteilung der Volkszugehörigkeit so genannter Spätgeborener - Maßgeblichkeit der Entwicklung des Einflusses der Elternteile auf die Familie bis zur Selbständigkeit des ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.1987 - 6 S 541/86
- BVerwG, 19.11.1987 - 9 B 332.87
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1987 - 9 B 332.87
Es trifft auch nicht zu, daß das Berufungsgericht mit seiner Beweiswürdigung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 (BVerwGE 66, 168) und vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 (BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]) abgewichen ist. - BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 62.81
Vertriebene - Ausweis - Einziehung - Beweislast - Vielvölkerstaaten
Auszug aus BVerwG, 19.11.1987 - 9 B 332.87
Es trifft auch nicht zu, daß das Berufungsgericht mit seiner Beweiswürdigung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 (BVerwGE 66, 168) und vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 (BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]) abgewichen ist. - BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75
Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1987 - 9 B 332.87
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist seit der Entscheidung vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 (BVerwGE 51, 298) geklärt, daß es für die Beurteilung der Volkszugehörigkeit sogenannter Spätgeborener in entsprechender Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG auf die Bekenntnislage innerhalb der Familie und einen durch deren Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhang ankommt.
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89
Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der …
Der von einer Zeugin berichtete Umstand, daß die Mutter mit der Klägerin im frühen Kindesalter deutsch gebetet, deutsche Lieder gesungen und ihr deutsche Geschichten erzählt habe, ist im vorliegenden Zusammenhang unerheblich, weil sich die Vermittlung deutschen Volkstums bis zur Selbständigkeit des Spätgeborenen erstrecken muß und es daher nicht ausreicht, wenn deutsche Sprachkenntnisse in rudimentärer Form lediglich über einen kurzen Zeitraum in früher Kindheit vermittelt wurden (vgl. Beschluß vom 19. November 1987 - BVerwG 9 B 332.87 -).